Alles im erforderlichen Rahmen
Mindestanforderungen von Erste-Hilfe-Sets & Verbandmaterialien
Medizinprodukte unterliegen in Deutschland dem Medizinproduktegesetz (MPG). Der Gesetzgeber legt durch seine DIN-Vorschriften die Mindestanforderungen von Erste-Hilfe-Sets und Verbandmaterialien für die verschiedenen Einsatzbereiche fest. Sowohl im Straßenverkehr als auch in Betrieben, Schulen und Kindergärten und im professionellen Einsatz wird die Einhaltung dieser Normen von den jeweils zuständigen Stellen (BG, Polizei etc.) überwacht.
DIN-Vorschriften: Erkennung der erforderlichen DIN-Norm
Folgender Tabelle ist zu entnehmen, nach welchen DIN-Vorschriften welche Erste-Hilfe-Ausstattung Sie für Ihren Betrieb benötigen. Ein großer Verbandkoffer mit Füllung nach DIN 13 169 kann jeweils durch zwei Verbandkoffer DIN 13 157 ersetzt werden.
Betriebsart | Beschäftigtenzahl | DIN Vorschrift |
---|---|---|
Verwaltungs- und Handelsbetriebe | 1 bis 50 Beschäftigte | 1 Verbandkasten DIN 13 157 |
Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe | 1 bis 20 Beschäftigte | 1 Verbandkasten DIN 13 157 |
Baustellen | 1 bis 10 Beschäftigte | 1 Verbandkasten DIN 13 157 |
Betriebsart | Beschäftigtenzahl | DIN Vorschrift |
---|---|---|
Verwaltungs- und Handelsbetriebe | 51 bis 300 Beschäftigte je 300 weitere Beschäftigte |
Verbandkasten DIN 13 169 zusätzl. 1 Verbandkasten DIN 13 169 |
Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe | 21 bis 100 Beschäftigte je 100 weitere Beschäftigte |
Verbandkasten DIN 13 169 zusätzl. 1 Verbandkasten DIN 13 169 |
Baustellen | 11 bis 50 Beschäftigte je 50 weitere Beschäftigte |
Verbandkasten DIN 13 169 zusätzl. 1 Verbandkasten DIN 13 169 |